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Liebe Schützenfreundinnen und Schützenfreunde,

laut den aktuellen behördlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Stand: 22. Februar 2022) kann die Schützengilde Cottbus 1471 e.V. den Schießbetrieb sowie das Vereinsleben ab Freitag, den 04.03.2022 unter Beachtung folgender Einschränkungen durchführen:

Ab Freitag, den 04. März 2022, gelten für die Ausübung von Breitensport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel grundsätzlich keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Im Außenbereich muss demnach kein Test- oder Immunisierungsnachweis mehr vorgelegt werden. Dahingegen gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen ab sofort die 3G-Regel (statt wie bisher 2G). Es gibt keine Personenbegrenzung, aber in geschlossenen Räumen müssen weiterhin medizinische Masken außerhalb der Sportausübung getragen werden.

Für die Schützengilde Cottbus 1471 e.V. ist demnach der Zutritt zu den Vereinsgebäuden, darunter der Mehrzweckhalle, nur mit gültigem 3G-Nachweis (Zutritt für geimpfte, genesene oder getestete Personen) gestattet. Ausnahmen regelt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 22. Feburar 2022. Weitere Informationen erhalten Sie zusammengefasst hier oder unter www.landesrecht.brandenburg.de.

Grundsätzlich bleibt die Schützengilde Cottbus 1471 e.V. mit den bekannten Einschränkungen (nur für Mitglieder) geöffnet. Weitere Details zur Durchführung des Schießbetriebs finden Sie auf der Startseite.

Wir, der Vorstand, appellieren eindringlich an die Einhaltung und Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviruses, sodass eine sichere Durchführung des Sportes möglich ist. Handeln Sie bewusst und bedenken Sie Ihre Gesundheit, sowie die Ihrer Mitmenschen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand